Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Betreiber und Leistungen
Mike Franke Binnerheide 29 58239 Schwerte betreibt umzugscheck24.de als Vermittlungsplattform. Privatkunden veröffentlichen Umzugsanfragen. Registrierte Umzugsunternehmen können im jeweiligen Einsatzradius Angebote abgeben. Der Plattformbetreiber wird nicht selbst Vertragspartner des Umzugsvertrags zwischen Kunde und Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich anders erklärt.
2. Konten und Nutzung
Es dürfen nur zutreffende Angaben gemacht werden. Unternehmensregistrierungen sind ohne vorherige manuelle Freischaltung nutzbar; der Betreiber darf bei Missbrauch oder falschen Angaben sperren. Nutzer dürfen keine Kontaktdaten in frei sichtbare Texte, Chat, Bilder oder Videos einstellen, um das plattforminterne Kommunikationssystem zu umgehen.
3. Vermittlung und Vertragsschluss
Firmenangebote sind zunächst unverbindliche Preisangebote gemäß der jeweils beschriebenen Leistung. Wählt der Kunde ein Angebot, müssen Kunde und ausgewähltes Unternehmen jeweils separat denselben Gesamt-Bruttopreis über die Plattform bestätigen. Erst wenn die Bestätigungen übereinstimmen, registriert die Plattform die Vergabe. Die Parteien müssen auf den Inhalt des konkreten Umzugsvertrags sowie ein ggf. bestehendes Verbraucherwiderrufsrecht gesondert achten. Die Plattformbestätigung ersetzt keine gesetzlich erforderlichen Pflichtinformationen.
4. Private Daten und geschützte Kommunikation
Beim veröffentlichten Auftrag werden Abhol- und Zielstraße, PLZ und Ort angezeigt, jedoch nicht die Hausnummer. Hausnummern werden erst nach beidseitiger Bestätigung für die ausgewählte Firma freigegeben. Telefon, E-Mail und externe Kontaktwege werden im Nachrichtensystem nicht angezeigt und in Chattexten möglichst blockiert. Bilder und Videos können eine automatische lokale Bilderkennung/OCR durchlaufen; bis zur Freigabe bleiben sie gesperrt. Eine vollständige Erkennung aller Kontaktangaben ist technisch nicht garantiert. Die Dateien können bei Prüfung durch den Betreiber eingesehen werden.
5. Unternehmensprovision
Für Unternehmen entsteht bei erfolgreicher, von beiden Parteien bestätigter Vermittlung eine Provision in Höhe von aktuell 10 % des vereinbarten Brutto-Umzugspreises als Netto-Provision zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die dem Unternehmen vor der verbindlichen Bestätigung transparent mitgeteilten Sätze. Für Kunden fällt keine Plattformprovision an.
6. Umgehungsverbot für Unternehmen / Vertragsstrafe (B2B-MUSTER, rechtlich prüfen)
Registrierte Unternehmen dürfen einen durch die Plattform vermittelten Kontakt nicht vorsätzlich dazu verwenden, einen Umzugsauftrag außerhalb der Plattform zu vereinbaren oder durchzuführen, um die vertraglich vereinbarte Vermittlungsprovision zu umgehen. Für einen nachweislich vorsätzlichen und schuldhaften Verstoß soll das Unternehmen als Vertragsstrafe 250,00 € je einheitlichem Umgehungsfall schulden. Eine bloße Vermutung oder bereits zulässige Bestandskundenbeziehung löst keine Vertragsstrafe aus. Eine ggf. tatsächlich geschuldete Provision wird auf die Vertragsstrafe angerechnet, soweit sonst dieselbe Umgehung doppelt belastet würde. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen bestehen; die gezahlte Vertragsstrafe wird auf denselben Schaden angerechnet. Diese Klausel richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher. WICHTIG: Die konkrete Angemessenheit und Durchsetzbarkeit einer solchen vorformulierten Vertragsstrafe ist rechtlich offen und muss vor Verwendung individuell anwaltlich geprüft werden. Die Plattform berechnet oder vollstreckt aus diesem Mustertext keine Vertragsstrafen automatisch.
7. Unzulässige Inhalte und Maßnahmen
Unzulässig sind Spam, beleidigende, rechtswidrige oder private Kontaktdaten offenlegende Inhalte. Der Betreiber kann Inhalte sperren, Uploads zurückhalten, Accounts bei nachvollziehbaren Regelverstößen beschränken und überprüft Beanstandungen. Fehlerhafte automatische Prüfungen können beim Betreiber beanstandet werden.
8. Haftung und Konflikte
Die Anbieter von Umzugsleistungen sind für ihre Angebote und Leistungserbringung selbst verantwortlich. Gesetzliche Haftungspflichten des Plattformbetreibers bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Schutzrechte, insbesondere die gesetzlichen Gewährleistungs- und Widerrufsregeln, soweit einschlägig.
9. Stand und Kontakt
Stand 25.10.2026, kontakt@umzugscheck24.de . Diese AGB müssen vor Freischaltung der Plattform individualisiert und rechtlich geprüft werden.
10. Regionale Auftragsbenachrichtigungen (ab Version 2.2)
Bei Veröffentlichung einer Kundenanfrage ermittelt die Plattform registrierte, aktive Unternehmen anhand der Abhol-PLZ, des vom Unternehmen gewählten Einsatzradius (Luftlinie), seiner angebotenen Leistungen und unterstützten Kostenträger. Passende Unternehmen erhalten eine Mitteilung in ihrem Firmenkonto. Unternehmen können zusätzlich freiwillig E-Mail-Benachrichtigungen über konkret passende Anfragen einschalten oder ausschalten. Die Benachrichtigungen führen zum geschützten Auftrag. Weder die Registrierung noch eine Benachrichtigung begründet einen Anspruch auf Vermittlung oder eine garantierte Mindestanzahl an Aufträgen. Ein bloßer Preischeck oder eine anonyme Firmensuche löst keine Firmenbenachrichtigung aus. Im Benachrichtigungs-E-Mail werden keine Kontaktdaten des Kunden übermittelt.
11. Bestätigung der Bedingungen
Kunden und Unternehmen akzeptieren bei Registrierung diese AGB und bestätigen gesondert die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise. Bei inhaltlichen Aktualisierungen ist vor weiterer Nutzung eine erneute Bestätigung erforderlich. Die Zustimmung zu werblichen E-Mails ist hiervon getrennt und freiwillig.
12. Prüfung von Unternehmensnachweisen und Partnersiegel (ab Version 2.4)
Firmen können sich freiwillig für den Status 'Geprüfte Unternehmensnachweise bei UmzugsCheck24' bewerben. Dazu reichen sie eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Gewerbenachweis, eine Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft und eine unterschriebene Eigenerklärung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindestlohnpflichten ein. Ein Administrator kontrolliert die Unterlagen auf Plausibilität, Zuordnung und erkennbare Gültigkeit und kann weitere Angaben verlangen, den Status ablehnen, befristen oder widerrufen. Die Prüfung ist keine behördliche Zulassung, TÜV-Zertifizierung oder Garantie, dass ein Unternehmen sämtliche Rechtsvorschriften dauerhaft einhält. Es besteht kein Anspruch auf die Verleihung oder Verlängerung. Das Siegel darf nur während einer aktuellen Freigabe und ausschließlich auf der nachgewiesenen Unternehmensdomain im bereitgestellten Original-Embed-Code eingebunden werden. Manipulationen, eigene Kopien als vermeintlich gültiges Gütezeichen oder Übertragung an Dritte sind unzulässig. Bei Falschangaben, Änderungen des Firmennamens oder ungültigen Unterlagen wird die Freigabe gesperrt. Der Betreiber kann Nachprüfungen und erneute Nachweise verlangen. Ein weiterer Nutzungstatbestand für das Gütezeichen, der nicht ausdrücklich beschrieben ist, wird nicht eingeräumt.
13. Internationale Firmendomains, Websites und zusätzliche Partnerprüfung (ab Version 2.5)
Der Nachweis einer Unternehmensdomain ist unabhängig von deren Domainendung möglich (etwa .de, .com, .net, .eu, .at und internationalisierte Domains). Wer eine eigene Unternehmenswebsite betreibt und diese für ein UmzugsCheck24-Partnersiegel verwenden möchte, muss die Domainkontrolle nachweisen und die jeweils auf die Website anwendbaren gesetzlichen Informationspflichten beachten. Dazu gehören insbesondere zutreffende Anbieterkennzeichnung/Impressum und Datenschutzhinweise; weitere Angaben können von Sitz, Leistungen, Tätigkeit, Rechtsform und genutzten Website-Funktionen abhängen. Die Firma bleibt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und laufende Aktualität ihrer rechtlichen Angaben eigenverantwortlich. UmzugsCheck24 prüft ausgewählte öffentlich erreichbare Seiten durch technische Regeln und eine lokal betriebene KI vor; anschließend entscheidet ein Administrator anhand des Berichts und der Nachweise. Eine KI-Prüfung ersetzt keine rechtliche Beratung und ist weder ein Nachweis rechtlicher Vollständigkeit noch eine staatliche Zertifizierung. Nicht abrufbare oder unzureichende Seiten und fehlgeschlagene KI-Prüfungen verhindern die Freigabe des Websiegels. Ohne eigene Website kann eine rein interne Dokumentenprüfung erfolgen, aber kein extern einbettbares Siegel bezogen werden. Bei Domain-, Firmen- oder wesentlichen Website-Änderungen, konkreten Rechtsverstößen und abgelaufener Prüfung kann das Siegel gesperrt und eine erneute Prüfung angefordert werden. Der Siegel-Link und der Firmenname dürfen nicht zugunsten anderer Unternehmen geändert oder übertragen werden.
15. Immobilien-Such- und Zusatzangaben (Version 2.7)
Immobilienangebote können nach Mietpreisen, Ausstattungsmerkmalen, Region und Verfügbarkeit gefiltert werden. Inserenten geben Nettokaltmiete, optionale Warmmiete, Nebenkosten und Heizkosten eigenverantwortlich und wahrheitsgemäß an. Internetanschluss und Geschwindigkeit sind ungeprüfte Angaben des Inserenten. Ein Hinweis auf später gegebenenfalls erforderliche Bonitätsnachweise berechtigt nicht dazu, diese schon bei der Erstkontaktaufnahme einzufordern. Das Portal fordert keine SCHUFA-Auskunft zum Hochladen an und erhebt keine SCHUFA-Scores. Für Inserate und Kontaktanfragen ist ein registriertes Benutzerkonto erforderlich.